Fuhrleute
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Das Recht der Fuhr-Leuthe. Wie sich dasselbe eräuget in ihren Contracten / Erbtheilungen und Verbrechen, worin aus denen Rechten gründlich ausgeführtet wird. Mit einem Anhange von dem Pfändungs-Recht. ( Kulturgeschichte Jura Wirtschaft Fuhrleute Leute Transport verkehr Handel)
Harprechten, Ferdinand Christoph
Bremen
, 1982Zustand: wie neu
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Ansicht von St. Goarshausen (Rhein) und der Katz. Vue de St Goarshausen et du chateau Katz. Romantische Rheinansicht von St. Goarshausen mit Burgruine Katz, am Ufer Segelschiffe und Fuhrleute beim Anlanden von Weinfässern. Original-Stahlstich von Rudolf nach Dielmann bei Carl Jügel um 1840
Rudolf Dielmann; Carl Charles Jügel (1783-1869), bedeutender Frankfurter Buchhändler und Verleger
Frankfurt am Main: Verlag von Carl Jügel, um 1840
Zustand: sehr gut
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Genealogischer Staats-Calender auf das Schalt-Jahr 1836 welcher ein vollständiges Geschlechtsregister der meisten jetztlebenden Souverain und Fürsten in Europa, mit Angabe ihrer Familien, Regierungs-, Vermählungs- und Geburtsjahre, nach den euesten Genealogischen Nachrichten; den Abgang der Posten, Eilwagen, Bothen und Fuhrleute ... eine Fortsetzung der merkwürdigsten Ereignisse in Nürnberg, die jüdische Zeitrechnung
Bieling, Gustav Philipp Jacob
Gustav Philipp Jacob Bieling, Nürnberg
, 1836.
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DAS RECHT DER FUHR-LEUTHE [Fuhrleuthe; Fuhrleute; Fuhrrecht] -. Wie sich dasselbe eräuget In ihren Contracten, Erbtheilungen und Verbrechen, Worin Aus denen Rechten gründlich ausgeführet wird, wie mit den Fuhr-Leuthen vorsichtig zu schliessen, wem die Erstattung des Schadens an Gütern und Wahren obliege, absonderlich wie weit die Nachläßigkeit und die Casus fortuiti an beyden Seiten zu praestieren sind; Wie auch Was in Erbtheilungen bey dem Fuhrwerck sonderlich zu beobachten, und wie die Defraudationen und dergleichen Verbrechen zu bestraffen. AUFS NEUE ÜBERSEHEN, MIT ZWEY THEILEN VERMEHRET, und denen Handels-Leuten, Reisenden, so Güter und Wahren zu verschicken und zu empfangen haben, zu sonderbahrem Nutzen heraus gegeben Von FERDINAND CHRISTOPH HARPRECHTEN, U.J.D. Pandectarum & Praxeos. P.P. und Würtenbergischen Rath. MIT EINEM ANHANGE 'Von dem Pfändungs-Recht': TRACTAT VON PFÄNDUNGEN, UND VOM PFANDUNGS-Recht; Nebst einem Anhang 'Von denen In den Reichs-Satzungen verbotenen Pfändunge
HARPRECHT (Harprechten), Ferdinand Christoph / Bundesverband Spedition und Lagerei (BSL; Hrsg.)
Bremen, Pörtner, 1982 (Celle, Hoffmann, 1706).
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