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gebrauchtes Buch – Jörg FISCHER – Das NPD-Verbot vergrössern
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Autor/in:
ISBN:

3885208008

(ISBN-13: 9783885208006)
Zustand:
leichte Gebrauchsspuren
Verlag:
Format:
8° / 15 mm dick
Seiten:
192
Gewicht:
200 g
Ort:
Berlin
Auflage:
1. Auflage
Einband:
Softcover
Sprache:
Deutsch
Beschreibung:
Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) ist eine 1964 gegründete rechtsextreme Kleinpartei. Nach Einschätzung zahlreicher Politikwissenschaftler, Historiker sowie des Bundesverfassungsgerichts weist sie eine programmatische und sprachliche Nähe zur NSDAP auf und vertritt eine völkisch-nationalistische und revanchistische Ideologie. Auf europäischer Ebene ist sie Mitglied der Allianz für Frieden und Freiheit.

In den Jahren nach ihrer Gründung erzielte die Partei einige Wahlerfolge und war zwischen 1966 und 1972 in sieben deutschen Landesparlamenten vertreten. Bei der Bundestagswahl 1969 verfehlte sie mit 4,3 % der Stimmen relativ knapp den Einzug in den Bundestag. Ab den frühen 1970er Jahren verlor sie stark an Bedeutung und verfügte nur noch über kommunale Mandate. Die Kooperation mit anderen rechtsextremen Parteien wie der DVU führte die NPD zunächst nicht aus der politischen Bedeutungslosigkeit, bis sie in den 2000er Jahren in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern erneut in Landtage gewählt wurde, wo sie jeweils zwei Legislaturperioden vertreten blieb. Aufgrund des Wegfalls aller Sperrklauseln bei der Europawahl 2014 gelang ihr mit 1,0 % der Stimmen, einen Vertreter ins Europaparlament zu entsenden. Inzwischen sind alle Landtagsmandate und das Mandat im Europaparlament wieder verloren gegangen.

Gegen die Partei lief ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nach Art. 21 des Grundgesetzes. Der Verbotsantrag wurde im Januar 2017 als unbegründet zurückgewiesen. Die NPD sei zwar eindeutig verfassungsfeindlich, wesensverwandt mit dem historischen Nationalsozialismus und wolle „die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten ‚Volksgemeinschaft‘ ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen“, stelle aber aktuell angesichts ihrer Bedeutungslosigkeit im politischen Geschehen keine konkrete Bedrohung für die freiheitliche demokratische Grundordnung dar.

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Am 30. Januar 2001 wurde von der Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder ein Antrag beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit dem Ziel eingereicht, die Verfassungswidrigkeit der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) feststellen zu lassen und damit ein Verbot dieser Partei zu erreichen. Am 30. März 2001 folgten Bundestag und Bundesrat mit eigenen Verbotsanträgen.

Die Verfahren wurden vom Bundesverfassungsgericht am 18. März 2003 aus Verfahrensgründen eingestellt, weil V-Leute des Verfassungsschutzes auch in der Führungsebene der Partei tätig waren. Die Frage, ob es sich bei der NPD um eine verfassungswidrige Partei handelt, wurde nicht geprüft.

(...)
Für einige Zeit gingen stringent nationalsozialistisch gesinnte Gruppierungen auf mehr Distanz zur NPD, weil diese ihnen zu bürgerlich erschien. Andererseits wurde auf dem NPD-Parteitag im thüringischen Leinefelde im Oktober 2004 der mehrfach vorbestrafte militante Neonazi Thorsten Heise in den NPD-Bundesvorstand gewählt. Dies verdeutlicht erneut Verbindungen der Partei mit den so genannten „freien Kameradschaften“. Die NPD hofft, durch die Hilfe von Heise die rund 170 freien Kameradschaften, denen etwa 3000 Mitglieder zugerechnet werden, auf Dauer in ihre politische Arbeit einbeziehen zu können.

Gemäß dem Verfassungsschutzbericht 2004 wurde seit Anfang desselben Jahres eine Annäherung zwischen NPD und stärker nationalextremistischen Kräften beobachtet. Die Partei sei mit ihrem Konzept einer „deutschen Volksfront“ zum Zentrum der Einigungsbemühungen im rechtsextremistischen Lager geworden] In einem Interview mit der Zeitung Junge Freiheit im Jahr 2004 formulierte der damalige Bundesvorsitzende Udo Voigt dieses Ziel folgendermaßen: „Natürlich ist der Nationalsozialismus als Strömung in Deutschland auch heute vorhanden. Für die NPD ist er nicht maßgebend, aber wir versuchen, neben Nationalliberalen und Nationalkonservativen eben auch die nationalsozialistische Strömung zu integrieren, da eine Abgrenzung nur dem politischen Gegner hilft.“

Zahlreiche Mitglieder der verbotenen, gewaltbereiten Kameradschaft Skinheads Sächsische Schweiz sind inzwischen in der NPD aktiv, darunter der wegen Gründung einer kriminellen Vereinigung verurteilte ehemalige Kopf der Gruppe, Thomas Sattelberg und ein weiterer vorbestrafter Mitbegründer, Thomas Rackow.

(...)
Entwicklung seit 2018
Anfang 2018 initiierte der NPD-Vize und Thüringer Landesvorsitzende Thorsten Heise die Kampagne „Völkischer Flügel“, bei der es sich laut Eigendefinition um ein „nationalistisch und völkisch orientiertes Bündnis innerhalb der NPD“ handelt, „welches auch eine parteiübergreifende Zusammenarbeit mit anderen, gleichgesinnten Organisationen und Personen anstrebt.“ In der am 30. Januar (dem Jahrestag der nationalsozialistischen „Machtergreifung“) veröffentlichten Proklamation ist es das Ziel, die NPD als Partei „der ethnischen Deutschen“ am „lebensrichtigen Menschenbild“ auszurichten. Laut Frankfurter Rundschau sind mögliche Adressaten die freie Kameradschaftsszene sowie neonazistische Parteien wie Der III. Weg oder Die Rechte. Man wolle die NPD „zu einer wirklichen Weltanschauungsorganisation und Bewegung […] gestalten, anstatt sie weiter […] systemaffinen Politikjongleuren zu überlassen.“ Das Ziel sei, die Partei zu einem Sammelbecken radikaler Kräfte zu machen, die „an langfristigen, möglichst zeitlosen und existenziellen Kampagnen und Themen im Überlebenskampf unseres Volkes“ arbeiten. Laut Meinung von Beobachtern wird damit eine weitere Radikalisierung angestrebt, womit sich die Erstunterzeichner (neben Heise zwei weitere Vorstandsmitglieder sowie sechs Vorsitzende westdeutscher Landesverbände) im internen Machtkampf von der Linie des Bundesvorstands abgrenzen wollen.

Im Juli 2018 rief die Partei in den Sozialen Netzwerken und auf einer Website bundesweit zur Bildung von Bürgerwehren auf. Ein vom Berliner Landesvorsitzenden Andreas Käfer auf Facebook veröffentlichtes Bild zeigte eine NPD-Bürgerwehr in Berlin. Der dazugehörige Slogan lautet „Schutzzonen schaffen“, als Abkürzung laut taz nicht zufällig SS. Die Zeitung wertet diese Aktion als Versuch „einer durch die AfD überflüssig gemachten NPD“, Aufmerksamkeit zurückzugewinnen. Bereits im Juni hatte ein YouTube-Video des NPD-Presseorgans Deutsche Stimme NPD-Mitglieder auf Streife in einer Berliner S-Bahn gezeigt. Das Konzept, das die antirassistische Aktion Noteingang kopiert, sieht auch Einrichtungen vor, die Deutschen Zuflucht gewähren sollen vor vermeintlicher „importierter Kriminalität“ seitens Migranten, vor der der Staat laut NPD nicht schützen könne oder wolle. Die Berliner Polizei konnte in dem Video keine strafbaren Handlungen erkennen, betonte jedoch, bürgerwehrartige Strukturen strikt abzulehnen. Auch die S-Bahn Berlin distanzierte sich von dem Video und bekräftigte, dass die DB Sicherheit wie auch die Bundespolizei derartigen Hinweisen nachgehen würden. Überdies sei das Video, da ohne Drehgenehmigung entstanden, ein Verstoß gegen die Hausordnung.

Im November 2018 fand im hessischen Büdingen (wo die NPD 2016 bei den hessischen Kommunalwahlen zehn Prozent erreicht hatte – die AfD war dort nicht angetreten) der NPD-Bundesparteitag statt. Der Vorsitzende Franz gab bekannt, dass man in Westdeutschland nur noch bei Kommunalwahlen antreten wolle. Man werde sich stärker als „Weltanschauungspartei“ profilieren. Rund 300 Menschen demonstrierten gegen die Veranstaltung. Die Stadt hatte versucht, der Partei die Halle zu verweigern, und war vor Gericht gescheitert.

Nachdem das Verwaltungsgericht Mainz und das Oberverwaltungsgericht Koblenz dem ZDF, das einen Europawahlwerbespot der NPD abgelehnt hatte, Recht gegeben hatten, entschied auch das Bundesverfassungsgericht Ende April 2019 nach einem Eilantrag der Partei zugunsten des Senders. In dem Spot wurde behauptet, Deutsche würden seit 2015 „und der seither unkontrollierten Massenzuwanderung fast täglich zu Opfern ausländischer Messermänner“. Daher gelte es „zu handeln, um Schutzzonen für unsere Sicherheit zu schaffen“. Bereits das Koblenzer Oberverwaltungsgericht hatte festgestellt, der Beitrag mache „in Deutschland lebende Ausländer in einer Weise bösartig verächtlich, die ihre Menschenwürde angreift und geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“. Auch das Verwaltungsgericht Berlin lehnte Anfang Mai 2019 eine Klage der NPD ab, nachdem auch der RBB, der bei der Wahlwerbung für die Europawahlen im Auftrag der ARD handelt, die Ausstrahlung eines Wahlwerbespots verweigert hatte. In der Gerichtsbegründung hieß es, die NPD greife die Migranten und damit einen Teil der Bevölkerung an, „indem sie die Betroffenen aus verwerflichen Beweggründen als der Achtung der Bürger unwert und unwürdig hinstellt“. Diese Wahlwerbung unterstelle Migranten pauschal sozial unerträgliche Verhaltensweisen und Eigenschaften. Anders als das ZDF wurde der RBB allerdings vom Bundesverfassungsgericht verpflichtet, den Spot auszustrahlen. Im Unterschied zu der dem ZDF vorliegenden ersten Fassung wurde in der überarbeiteten Version der Begriff ausländische[r] Messermänner weggelassen und es wurde kein Blut mehr gezeigt. Das Gericht befand nun, hier würden als Bedrohungen lediglich die Grenzöffnung und die behauptete Massenzuwanderung genannt, was aber noch keinen Angriff auf die Menschenwürde darstelle.

Anfang Dezember 2019 wurden Überlegungen seitens des NPD bekannt, den Parteinamen zu ändern. Eine Entscheidung darüber sollte am 31. März 2020 beim Bundesparteitag gefällt werden.

In einem im März 2020 auf der Homepage der Bundespartei veröffentlichten Text „Corona beweist: Globalisierung ist brandgefährlich!“ wurde eine nationale Wirtschaft als Gegenkonzept propagiert.

Im November 2020 trat der Berliner Abgeordnete Kay Nerstheimer, der im Januar 2020 aus der AfD ausgeschlossen worden war, in die NPD ein. Dadurch ist diese erneut in einem Landtag vertreten.

Im Juli 2019 reichten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung ein. Aufgrund des weiterhin laufenden Verfahrens erhielt die Partei im Jahr 2020 dennoch etwa 350.000 Euro, für 2021 sind pro Quartal 87.000 Euro veranschlagt.

Bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern 2021 sank der Anteil der Partei jeweils auf unter ein Prozent, so dass sie ab 2022 erstmals nach über 20 Jahren keinen Anspruch auf staatliche Parteienfinanzierung mehr hat.

Nach dem russischen Überfall auf die Ukraine Ende Februar 2022 hieß es in einem Präsidiumsbeschluss der Partei, dass die „Kriegshetze der NATO […] es nun geschafft“ habe, „dass die Brudervölker Russen und Ukrainer aufeinander schießen“. Verantwortlich seien die USA, welche die „berechtigten Sicherheitsinteressen“ Russlands nicht anerkannt hätten. Die Partei forderte, dass US-amerikanische Truppen Europa „sofortig“ zu verlassen hätten. Der Parteivorsitzende Frank Franz nannte in einem Interview mit dem neonazistischen Sender FSN-TV Anfang März 2022 Russland ein „autoritäres Bollwerk gegen den dekadenten Westen“.

Aufgrund beständig sinkender Bedeutung, fallender Mitgliederzahlen und finanziell desolater Lage erwägt die Parteispitze eine Umbenennung der Partei, über die ein Parteitag am 14. und 15. Mai 2022 in Altenstadt entscheiden soll.

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Jörg Fischer (Journalist) (Jörg Fischer-Aharon, Yizre´el (Izi) Aharon; * 1969), ist Neonazi-Aussteiger, Buchautor, Chefredakteur (haOlam.de – Nachrichten aus Israel, Deutschland und der Welt)

(Quelle: Wikipedia)




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