Bürgerliches Gesetzbuch – Buch gebraucht kaufen
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Autor/in:
Titel:
ISBN:
340649837X
(ISBN-13: 9783406498374)Zustand:
deutliche Gebrauchsspuren
Verlag:
Format:
24,5x17x8 cm
Seiten:
2916
Gewicht:
2430 g
Ort:
München
Auflage:
63.
Einband:
Hardcover/gebunden
Sprache:
Deutsch
Verlagstext:
Die 62. Auflage erscheint wieder in einem Band. Die Neuauflage erfasst alle aktuellen Gesetzesänderungen Auch Literatur und erste Rechtsprechung zum neuen Schuldrecht wird aufgenommen.
1. Das Gesetz zur weiteren Verbesserung von: Es sieht insbesondere Verbesserungen bei der Einbenennung eines Kindes (§ 1618) und bei der Fürsorge hinsichtlich öffentlicher Hilfen (§ 1666a) vor.
2. Das Seemanns-Änderungsgesetz brachte eine Ergänzung des § 613a (Arbeitnehmer bei Betriebsübergang).
3. Gesetz zur Modernisierung des Stiftungsrechts: Es bringt bundeseinheitliche Regelungen für die rechtlichen Anforderungen für das Entstehen einer Stiftung. Der Stifter erhält einen Rechtsanspruch auf Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Stiftung.
4. Zweites Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften: Dieses Gesetz wird folgende Verbesserungen bringen: Die Rechtsstellung von Kindern bei Unfällen im Straßen- und Bahnverkehr: Grundsätzlich ist
die Haftung und das Mitverschulden von Kindern unter 10 Jahren ausgeschlossen. Ein Haftungsausschluss des Kfz-Halters und des Bahnbetriebsunternehmers kann nur noch bei höherer Gewalt geltend gemacht werden. Ein allgemeiner Schmerzensgeldanspruch, der über die bereits jetzt erfasste außervertragliche Verschuldenshaftung hinaus auch die Gefährdungshaftung und die Vertragshaftung miteinbezieht, wird neu eingeführt.
Die Sachschadensabrechnung wird verändert. Die Kfz-Halterhaftung ist auf unentgeltlich beförderte Fahrzeuginsassen erweitert. Die Haftungshöchstgrenzen der Gefährdungshaftung werden erhöht und harmonisiert und alle in Betracht kommenden Vorschriften auf Euro umgestellt.
5. Das Gesetz zur Änderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten enthält u.a. Änderungen zum BGB und EGBGB, und zwar vor allem von verbraucherrechtlichen Vorschriften. Eine wesentliche Neuerung ist, dass Geschäfte des täglichen Lebens eines volljährigen Geschäftsunfähigen unter bestimmten Voraussetzungen rechtswirksam sind. Das Gesetz erweitert auch die Testiermöglichkeiten hör- und sprachbehinderter Personen durch eine Änderung der §§ 2232f. und regelt die Rücknahme des Erbvertrags aus der Verwahrung mit Widerrufswirkung.
Die 2. VO zur Änderung der BGB-InfoV ist eingearbeitet.
Diese 62. Auflage ist auf absehbare Zeit eine verlässliche Grundlage der zivilrechtlichen Arbeit, da sämtliche Änderungen der vergangenen Legislaturperiode berücksichtigt sind.
Bearbeitet von Dr. Peter Bassenge, Vorsitzender Richter am Landgericht Lübeck a.D., Dr. Gerd Brudermüller, Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe, Prof. Dr. Uwe Diederichsen, Göttingen, Wolfgang Edenhofer, Präsident des Amtsgerichts München a.D., Prof. Dr. Helmut Heinrichs, Präsident
des Oberlandesgerichts Bremen a.D., Prof. Dr. Andreas Heldrich, München, Prof. Dr. Hans Putzo, Vizepräsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts a.D., Hartwig Sprau, Vorsitzender Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht, Prof. Dr. Heinz Thomas +, weiland Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
München ., und Walter Weidenkaff, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München.
Für Richter, Rechtsanwälte, Rechtspfleger, Studenten, Referendare, Hochschuldozenten, Rechtsabteilungen in Unternehmen und Verbänden, Steuerberater.
1. Das Gesetz zur weiteren Verbesserung von: Es sieht insbesondere Verbesserungen bei der Einbenennung eines Kindes (§ 1618) und bei der Fürsorge hinsichtlich öffentlicher Hilfen (§ 1666a) vor.
2. Das Seemanns-Änderungsgesetz brachte eine Ergänzung des § 613a (Arbeitnehmer bei Betriebsübergang).
3. Gesetz zur Modernisierung des Stiftungsrechts: Es bringt bundeseinheitliche Regelungen für die rechtlichen Anforderungen für das Entstehen einer Stiftung. Der Stifter erhält einen Rechtsanspruch auf Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Stiftung.
4. Zweites Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften: Dieses Gesetz wird folgende Verbesserungen bringen: Die Rechtsstellung von Kindern bei Unfällen im Straßen- und Bahnverkehr: Grundsätzlich ist
die Haftung und das Mitverschulden von Kindern unter 10 Jahren ausgeschlossen. Ein Haftungsausschluss des Kfz-Halters und des Bahnbetriebsunternehmers kann nur noch bei höherer Gewalt geltend gemacht werden. Ein allgemeiner Schmerzensgeldanspruch, der über die bereits jetzt erfasste außervertragliche Verschuldenshaftung hinaus auch die Gefährdungshaftung und die Vertragshaftung miteinbezieht, wird neu eingeführt.
Die Sachschadensabrechnung wird verändert. Die Kfz-Halterhaftung ist auf unentgeltlich beförderte Fahrzeuginsassen erweitert. Die Haftungshöchstgrenzen der Gefährdungshaftung werden erhöht und harmonisiert und alle in Betracht kommenden Vorschriften auf Euro umgestellt.
5. Das Gesetz zur Änderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor den Oberlandesgerichten enthält u.a. Änderungen zum BGB und EGBGB, und zwar vor allem von verbraucherrechtlichen Vorschriften. Eine wesentliche Neuerung ist, dass Geschäfte des täglichen Lebens eines volljährigen Geschäftsunfähigen unter bestimmten Voraussetzungen rechtswirksam sind. Das Gesetz erweitert auch die Testiermöglichkeiten hör- und sprachbehinderter Personen durch eine Änderung der §§ 2232f. und regelt die Rücknahme des Erbvertrags aus der Verwahrung mit Widerrufswirkung.
Die 2. VO zur Änderung der BGB-InfoV ist eingearbeitet.
Diese 62. Auflage ist auf absehbare Zeit eine verlässliche Grundlage der zivilrechtlichen Arbeit, da sämtliche Änderungen der vergangenen Legislaturperiode berücksichtigt sind.
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Stichwörter:
Erschienen:
2004
Angebot vom:
19.05.2017
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BN1708
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Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen(z.B. Brief, E-Mail) oder- wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung meiner Informationspflicht gemäß Artikel 246§2 in Verbindung mit §1 Abs.1 und 2 EGBGB sowie meiner Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Bücher-Antiquariat Günter Hilbeck
Inhaber: Günter Hilbeck
Stendaler Straße 21
D- 29439 Lüchow
Zusätzlich können angegeben werden E-Mail-Adresse und/oder, wenn der Verbraucher eine Bestätigung seiner Widerrufserklärung an den Unternehmer erhält, auch eine Internet-Adresse.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie mir die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie mir insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchtnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf meine Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von Euro 40,-- nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Rücksendungen werden nicht erstattet und eine Rücküberweisung erfolgt umgehend nach Erhalt der Ware, wenn keine Beanstandungen vorliegen. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen Abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für mich mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
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