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Welche steuerlichen Angaben muss ich als Privatverkäufer/in hinterlegen?

Wir sind als Plattform dazu verpflichtet, ab einer gewissen Grenze (ab 30 Bestellungen bzw. 2.000 EUR Umsatz pro Jahr über unsere Plattform) auch von privaten Anbietern steuerliche Angaben (Steuer-ID bzw. Steuernummer und Geburtsdatum) zu erfassen. Das bedeutet jedoch im Normfall nicht, dass Sie auf die über uns erzielten Einnahmen Steuern zahlen müssen, auch nicht, wenn Sie diese Grenze überschreiten. Mehr Informationen dazu hier:

Wann müssen Einnahmen versteuert werden?.

Unterschied zwischen Steuer-Identifikationsnummer und Steuernummer

Die im Jahr 2007 eingeführte 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer erhält jeder in Deutschland gemeldete Bürger und sie gilt lebenslang. Die Steuer-ID soll die finanzamtsbezogene persönliche Steuernummer nach und nach ablösen.



Die Steuernummer ist die Nummer, unter der eine Person oder ein Unternehmen beim örtlichen Finanzamt geführt wird. Das Format variiert je nach Bundesland. Auf den Steuerbescheiden vom Finanzamt werden mittlerweile meist die o. g. Steuer-ID und die Steuernummer gemeinsam angezeigt.






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