Allgemeine Geschäftsbedingungen von Wertachtal Werkstätten gGmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen Wertachtal-Werkstätten gGmbHBereich: Wertachtal-Werkstätten Auftragsarbeiten und Wäscherei
(Stand: 16.06.2021)
§ 1 GELTUNG, VERTRAGSSPRACHE
(1) Das Produktangebot in unserem Onlineshop und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen richten sich
gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer. Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, (i)
ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer
gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 des
Bürgerlichen Gesetzbuches, BGB) und (ii) ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder
eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
(2) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen
Verkaufsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (nachfolgend
Kunde genannt) über die von uns angebotenen Waren schließen.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, wenn und soweit wir diese
nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen. Unser Schweigen auf derartige abweichende Bedingungen gilt
insbesondere nicht als Anerkenntnis oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen. Selbst wenn
wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält
oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit Geltung jener Geschäftsbedingungen. Der
Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gilt auch dann, wenn diese zu einzelnen
Regelungspunkten keine gesonderte Regelung enthalten.
(4) Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
§ 2 VERTRAGSGEGENSTAND
(1) Gegenstand ist die im Angebot ausgewiesene Dienstleistung. Soweit der Kunde bei uns vor Ort einen
Auftrag erteilt, gelten die im Auftrag schriftlich festgehaltenen Leistungen als vertragsgegenständlich.
(2) Soweit das Angebot mehrere Leistungen umfasst, so gelten die Leistungen als Einzelleistungen. Dies gilt
auch dann, wenn für die Leistungen ein Gesamtpreis vereinbart wurde.
(3) Erweiterungen oder Kürzungen des vereinbarten Umfangs erfordern eine schriftliche Einigung der
Vertragspartner.
(4) Soweit wir kreative Leistungen übernehmen, sind wir nicht zur rechtlichen Überprüfung der
Zielvorstellungen, unserer Entwürfe oder des endgültigen Ergebnisses verpflichtet; insbesondere sind wir
weder zu Recherchen über bestehende Schutzrechte noch über Recherchen zu Sicherheitsmerkmalen,
gesetzlichen Vorgaben etc. verpflichtet. Wir sind weiter nicht verpflichtet, auf evtl. rechtliche Probleme
hinzuweisen. Etwaige rechtliche Prüfungen hat der Kunde selbst vorzunehmen. Dies betrifft insbesondere,
aber nicht abschließend die Einhaltung des Fernsehwerberechts, die von den Landesmedienanstalten
vorgegebenen Werberichtlinien, das wettbewerbs- und telemedienrechtliche Werberecht sowie etwaige
Wertachtal Werkstätten gGmbH
Vertr. durch die Geschäftsführer Klaus Prestele, Ralf Grath, Claudia Kintrup
Porschestr. 30
87600 Kaufbeuren
Telefon: 08341/9007-0
Mail: [email protected]
www.wertachtal.de
Selbstverpflichtungskataloge, gewerbliche Schutzrechte (Titel, Marken, Kennzeichen, Designs etc.), sonstiges
geistiges Eigentum, Kennzeichnungsvorschriften, Informationspflichten etc.
(5) Soweit vertraglich vereinbart ist, dass wir Materialien beschaffen oder wir keine Materialien gem. Abs. 5 zur
Verfügung haben, werden wir die notwendigen Beschaffungen vornehmen. Wir übernehmen keine Gewähr
für die Verfügbarkeit der gewünschten Materialien. Die Auswahl des Lieferanten obliegt uns, soweit nichts
anderes vereinbart ist. Falls die gewünschten Materialien nicht mehr verfügbar sein sollte(n), haben wir eine
angemessene, zumutbare und technisch einwandfreie Alternative zu beschaffen, wobei die Auswahl in
unserem Ermessen liegt. Der Kunde verpflichtet sich, uns von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die
sich aus dem Kauf der Materialien ergeben.
§ 3 ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS
(1) Der Kunde kann telefonisch, mündlich oder schriftlich ein Angebot anfragen oder eine Bestellung tätigen.
(2) Soweit der Kunde von uns ein Angebot (Kostenvoranschlag) erhält, gilt folgendes: Alle Angebote
(Kostenvoranschläge) sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich
gekennzeichnet sind. Unsere Angebote (auch unverbindliche) sind für die Zeit von 4 Wochen ab
Angebotsdatum gültig; das gilt auch für unverbindliche Angebote. Maßgeblich hierfür ist der Zugang der
Annahmeerklärung in Textform bei uns. Mit Annahme des Angebots erkennt der Kunde diese Bedingungen
an.
(3) Der Vertrag kommt erst durch Bestätigung des Auftrages durch uns zustande, soweit nicht bereits unser
Angebot ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet war.
(4) Der Vertragstext wird von uns nach Vertragsabschluss gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sind für den Kunden jederzeit unter www.wertachtal.de zugänglich und können von diesem abgespeichert
und ausgedruckt werden. Mit der Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Lieferung der bestellten
Leistungen, erhält der Kunde diese AGB auch in Textform zur Verfügung gestellt. Ferner werden wir dem
Kunden die Vertragsbestimmungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen spätestens mit
dem Angebot in Textform zur Verfügung stellen.
(5) Angaben von uns zum Gegenstand der Leistung (z.B. Maße, Gebrauchswerte) sowie unsere Darstellungen
desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die
Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind
keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Leistung.
Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder
technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich
vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Anderes gilt dann, sofern und soweit wir eine ausdrückliche
Garantie übernehmen.
(6) Auskünfte und Erläuterungen hinsichtlich Produkten und Leistungen durch uns und unsere Mitarbeiter
erfolgen ausschließlich aufgrund der bisherigen Erfahrung. Sie stellen keinerlei Eigenschaften oder
Garantien in Bezug auf die Produkte dar. Die Eigenschaften von Mustern etc. werden nur dann
Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Der Vertragspartner ist zur
Verwertung und Weitergabe von Mustern nicht berechtigt.
(7) Wir sind nur verpflichtet, das bestellte Produkt als in der Bundesrepublik Deutschland verkehrs- und
zulassungsfähig zu liefern, sofern wir keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung geschlossen haben
(8) Wir behalten uns das Eigentum und/oder das Urheberrecht an allen abgegebenen Angeboten und
Kostenvoranschlagen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen,
Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln
vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von uns weder als solche noch
inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder
vervielfältigen. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und
eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht
mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
§ 4 PREISE UND ZAHLUNG
(1) Es gelten die von uns im Angebot angegebenen bzw. soweit kein Angebot vorliegt von uns
ausgeschriebenen oder mitgeteilten Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses; diese verstehen sich
gegenüber Verbrauchern soweit im Angebot hierzu nichts anderes angegeben ist als Gesamtpreise inkl.
der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern gelten die ausgeschriebenen Preise als
Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer. Preisangaben im Auftrag können auch durch Verweisung auf die in Frage
kommenden Positionen der bei uns ausliegenden Preislisten erfolgen.
(2) Etwaige Kosten für Transport, Versand, Fracht, Versicherungen oder etwaiger Zoll und andere Gebühren
oder öffentliche Abgaben sind darin nicht enthalten und werden separat berechnet. Soweit wir ein Angebot
ausstellen, werden diese Kosten dort gesondert ausgewiesen und erfolgen auf Kosten des Kunden.
(3) Die im Angebot genannten Preise wurden auf Basis der vom Kunden geschilderten Auftragsdaten erstellt
und gelten unter dem Vorbehalt, dass diese unverändert bleiben. Andernfalls behalten wir uns vor, das
Angebot entsprechend anzupassen oder soweit mit dem Auftrag bereits begonnen wurde die
entsprechenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Jeglicher Mehraufwand gegenüber der Kalkulation ist
gesondert zu vergüten.
(4) Die Zahlung erfolgt grundsätzlich auf Rechnung oder per Vorkasse.
(5) Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich in Euro. Entstehen Kosten in anderer Währung, trägt grundsätzlich der
Kunde das Risiko einer Verteuerung der Kosten durch Verschlechterung des Wechselkurses zwischen dem
Zeitpunkt der Kalkulation und der tatsächlichen Bezahlung von Kosten, die vereinbarungsgemäß von Dritten
in fremder Währung in Rechnung gestellt werden. Im Falle von Überweisungen aus dem Ausland trägt der
Kunde stets die anfallenden Bankspesen.
(6) Rechnungsbeträge sind sofort fällig und innerhalb von 10 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern
nicht etwas anders schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei uns.
Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit nach dem
gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im
Falle des Verzugs bleibt unberührt. Des Weiteren steht uns eine Verzugspauschale von 40,00 Euro zu.
(7) Wir sind berechtigt, Vorkasse in Höhe von 70 % zu verlangen. Wir sind berechtigt, mit der Leistung erst
dann zu beginnen, wenn die Vorauszahlung in der vereinbarten Höhe vom Kunden geleistet wurde. Soweit
noch weitere Forderungen gegenüber dem Kunden bestehen behalten wir uns zudem das Recht vor, mit der
eigenen Leistung erst nach Eingang aller rückständigen Zahlungen zu beginnen.
(8) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Vertragspartners ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der
Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(9) Uns steht wegen unserer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des
Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen
Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend
gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind
oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Kunden gehört.
(10) Einwendungen gegen die Abrechnung der erbrachten Leistungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von
acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu
erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Wir werden
den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
(11) Gerät der Kunde mit einem Betrag von mindestens 10% der offenen Gesamtforderung in Verzug, gilt als
vereinbart: Alle Forderungen von uns werden sofort fällig. Wir sind berechtigt, die weitere Bearbeitung aller
Aufträge des Kunden von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen oder nach
Setzung einer angemessenen Nachfrist deren weitere Erfüllung abzulehnen. Wird nach Abschluss des
Vertrags erkennbar, dass der unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des
Kunden gefährdet wird, sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und
gegebenenfalls nach Fristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
§ 5 MITWIRKUNGSLEISTUNGEN DES KUNDEN
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungshandlungen zu erbringen, insbes. alle Inhalte (bspw.
Designs) und Materialien, deren Berücksichtigung er wünscht und welche er selbst beibringen möchte, auf
Anforderung unverzüglich zu liefern, sowie alle sonstigen für die Leistung benötigten Informationen,
Unterlagen und Daten unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
(2) Unterlässt der Kunde eine vereinbarte Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Leistung aus anderen,
allein vom Kunden zu vertretenden Gründen, haben wir den Kunden zunächst unter Setzung einer
angemessenen Frist abzumahnen.
(3) Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Kunde verantwortlich, es sei
denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart. Der Kunde hat hinsichtlich seiner Materialien geltendes
Recht zu beachten und dafür Sorge tragen, dass keine Rechte Dritter, gleich welcher Art, verletzt werden.
Dabei darf er insbesondere nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, die öffentliche Ordnung oder die guten
Sitten sowie gegen die Rechte Dritter verstoßen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die
Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von ihm zur Verfügung gestellten Materialien.
(4) Soweit Inhalte/Designs vom Kunden stammen, gilt:
a) Der Kunde versichert uns gegenüber, dass sämtliche an uns übergebenen Materialien frei von Rechten
Dritter sind, insbesondere keine Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte, Designrechte,
Geschmacksmusterrechte, Patentrechte etc. verletzt werden und dass keine Rechtsverletzungen bzgl.
dieser Unterlagen etc. bekannt sind oder durch die Übermittlung/Nutzung begangen werden. Für
Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist ausschließlich dieser verantwortlich.
b) Soweit an irgendwelchen Unterlagen Rechte bestehen, versichert der Kunde, dass die erforderlichen
Einwilligungen/Nutzungsrechte vorliegen. Insbesondere versichert der Kunde, keine
Bildmaterialien/Designs etc. zu verwenden, bei denen die aufgenommenen Personen, nicht zuvor darin
eingewilligt haben, dass Bilder von ihnen gemacht und in unveränderter oder bearbeiteter Form von
dem Kunden und Dritten in dem in diesem Vertrag vorgesehenen Umfang genutzt werden können.
c) Wir behalten uns das Recht vor, die Materialien aus begründeten rechtlichen oder unethischen Gründen
abzulehnen/nicht zu verwenden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der der beschaffte Inhalt/das
Design bekanntermaßen und/oder offensichtlich urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder
sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt oder zu unbilligen Zwecken eingesetzt werden soll.
d) Der Kunde hat uns zudem folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: Ggf. Beschränkungen des
Rechteumfangs bzw. der Art und Weise, auf die das vertragsgegenständliche Material eingebunden
werden darf
(5) Wir übernehmen keine Prüfungspflichten, insbes. trifft uns keine Pflicht, die Inhalte oder das Design des
Kunden auf mögliche Verstöße gegen Rechte Dritter oder auf das Bestehen oder den Inhalt der Lizenzen zu
überprüfen.
(6) Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung etwaiger personenbezogener Daten durch ihn
den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt; diesbezüglich hat er die geltenden
Datenschutzbestimmungen zu beachten.
(7) Werden wir auf Grund eines vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalts von einem Dritten wegen einer
Rechtsverletzung in Anspruch genommen, hat der Kunde uns von den Aufwendungen,
Schadensersatzansprüche einschließlich angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen. Ist
streitig, ob ein Anspruch eines Dritten besteht, und macht der Kunde das Nichtbestehen der Ansprüche
geltend, kann der Kunde den Regressanspruch dadurch vermeiden, indem er uns für die Abwehr der
Ansprüche im Voraus ausreichende Sicherheit für Verfahrenskosten und Schadensersatzansprüche stellt und
dem Streit beitritt. Wir behalten es uns vor, die alleinige Verteidigung wahrzunehmen und jeden möglichen
Streitfall, der zu einem Freistellungsanspruch gegen den Kunden führen kann, allein zu übernehmen. Die
Freistellungspflichten des jeweiligen Kunden bleiben hiervon unberührt. Es bleibt in unserem Ermessen, ob
diese bei einer nicht offensichtlich unbegründeten Inanspruchnahme durch Dritte Ansprüche anerkennen
oder nicht. Der Kunde kann sich bei einer Akzeptanz eines solchen Anspruches durch uns nicht darauf
berufen, dass ein solcher Anspruch nicht besteht. Er kann diese Möglichkeit jedoch abwenden, wenn er
ausdrücklich die Haftung für das weitere Vorgehen übernimmt. Wir werden den Kunden im Rahmen des
gesetzlich Zulässigen unverzüglich informieren, wenn Dritte uns gegenüber Ansprüche geltend machen oder
Anhaltspunkte dafür bekannt werden.
§ 6 WIDERRUFSRECHT (GILT NUR FÜR VERBRAUCHER)
Hinweis: Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nur, sofern der Kunde Verbraucher ist (§ 13 BGB).
Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen
Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB) bei Verträgen im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe,
Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) die
Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder
Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des
Verbrauchers zugeschnitten sind, kein Widerrufsrecht besteht.
Für Wäschereileistungen gegenüber dem Verbraucher gem. § 13 BGB gilt jedoch das nachfolgende
Widerrufsrecht:
§ 7 LIEFER-/LEISTUNGSTERMIN, VERSAND UND GEFAHRÜBERGANG
(1) Die Fertigstellung erfolgt bis zum vereinbarten Fertigstellungstermin. Sollten wir einen vereinbarten
Leistungstermin nicht einhalten, so hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall
zwei Wochen soweit nicht unangemessen unterschreiten darf.
(2) Wir sind, abgesehen von vereinbarten Terminen und den definierten Abnahmeterminen, frei in der
Einteilung unserer Leistungszeit. Die Nichteinhaltung der gesetzten Termine ist für uns unschädlich, wenn
und soweit die Verzögerung auf der Verletzung von Pflichten oder Obliegenheiten oder Änderungen durch
den Kunden beruhen. Wir werden uns bemühen, die vereinbarten Leistungszeiten trotz der Verzögerung
einzuhalten, soweit uns dies zumutbar ist. Hierfür entstehende Zusatzkosten hat der Kunde zu tragen.
Widerrufsrecht für Dienstleistungen
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die
Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben,
müssen Sie uns
Wertachtal-Werkstätten gGmbH
Porschestr. 30
87600 Kaufbeuren
Telefon: 08341/9007-0
Mail: [email protected]
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über
Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte
Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor
Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten
haben einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus
ergeben, dass Sie eine andere Arte der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen
Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anders vereinbart; in
keinem Fall werden von Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt,
dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen
angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der
Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten
Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfangs der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen
entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:)
Wertachtal-Werkstätten gGmbH
Porschestr. 30
87600 Kaufbeuren
Mail: [email protected]
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren:
Bestellt am: _______________________________ erhalten am: _____________________________
Name der/des Verbraucher(es): _________________________________________________
Anschrift der/des Verbraucher(es): _________________________________________________
______________________________
Unterschrift der/des Verbrauchers(in)
(3) Die Lieferung erfolgt ab Werk (EXW) gem. Incoterms 2020, soweit nichts vereinbart.
(4) Sämtliche vereinbarten Lieferfristen beginnen, wenn Zahlung
a) gegen Vorkasse vereinbart ist, am Tag des Eingangs des vereinbarten Vorschusses.
b) gegen Rechnung vereinbart ist, mit Zugang unserer Auftragsbestätigung beim Kunden oder mangels
einer solchen binnen 5 Kalendertagen nach Zugang der Bestellung bei uns
jedoch nicht, bevor alle Einzelheiten der Ausführung des Auftrages geklärt sind und alle sonstigem vom
Kunden zu erfüllenden Voraussetzungen vorliegen, insbesondere vereinbarte Anzahlungen oder notwendige
Mitwirkungsleistungen (Zur-Verfügung-Stellen von Unterlagen, Freigaben etc.) vollständig geleistet sind.
Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt
nicht, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben.
(5) Für die Einhaltung eines Versandtermins ist allein der Tag der Übergabe der Ware durch uns an das
Versandunternehmen maßgeblich. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir die
angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach dessen billigen Ermessen.
(6) Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des
zufälligen Verlusts der gelieferten Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den
Kunden ausgeliefert wird oder der Kunde in Annahmeverzug gerät. In allen anderen Fällen geht die Gefahr
mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Ist der Auftraggeber
Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit
der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer
oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
(7) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des
Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmten Dritten auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines
Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an
dem der Liefergegenstand versandbereit ist und wir dies dem Kunden angezeigt haben.
(8) Ist die Anlieferung aufgrund eines Umstandes, den der Kunde zu vertreten hat unmöglich, oder ist der
Kunde in Annahmeverzug, trägt der Kunde die Kosten einer weiteren Lieferung.
§ 8 HÖHERE GEWALT
(1) Wir nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder für Leistungsverzögerungen, soweit diese durch
a) höhere Gewalt (z.B. zivile Unruhen, Terrorakte, Streik/Aussperrungen, Naturkatastrophen,
Kriegshandlungen, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, örtliche Stromausfälle, Unfälle,
Schwierigkeiten bei der Beschaffung von evtl. notwendigen behördlichen Genehmigungen, Pandemien)
verursacht sind, oder
b) Virus- und sonstige, auch nicht-technische Angriffe Dritter auf unser System erfolgen, gleichwohl wir die
dem Stand der Technik entsprechenden Schutzmaßnahmen ergriffen haben oder
c) Hindernisse aufgrund von deutschen, US-amerikanischen sowie sonstigen anwendbaren nationalen, EU
oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts oder aufgrund sonstiger Umstände,
verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben oder
d) behördliche Anordnungen unmöglich werden (hiervon umfasst sind insbesondere Anordnungen nach
IfSG, Anordnungen der Untersagung der gewerblichen Durchführung, Anordnung von Sperrzeiten,
sonstige Anordnungen, die eine Durchführung rechtlich oder tatsächlich unmöglich machen bzw. die
eine Durchführung unzumutbar machen).
(2) Im Falle einer nicht von uns zu vertretenden Nichtverfügbarkeit der Leistung oder einer nicht von uns zu
vertretenden Verzögerung der Leistung infolge der vorgenannten Ereignisse des Abs. 1, wird der Kunde
unverzüglich über die fehlende Leistungsmöglichkeit unterrichtet.
(3) Ist ein Leistungstermin verbindlich vereinbart und wird aufgrund von Ereignissen nach Abs. 1 Satz 1 der
vereinbarte Leistungstermin um mehr als vier Wochen überschritten oder ist bei unverbindlichem
Leistungstermin das Festhalten am Vertrag für den Kunden objektiv unzumutbar, ist der Kunde berechtigt,
wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts durch den Kunden
und/oder durch uns wird die bereits erbrachte Leistung unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche des
Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen in diesem Fall nicht.
(4) Geraten wir mit einer Leistung in Verzug oder wird eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grund,
unmöglich, so ist die Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 12 dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen beschränkt.
§ 9 EIGENTUMSVORBEHALT
(1) Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher
gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche, einschließlich aller künftig
entstehenden Ansprüche aus später geschlossenen Verträgen. Dies gilt auch für einen Saldo zu unseren
Gunsten, wenn einzelne oder alle Forderungen von uns in eine laufende Rechnung (Kontokorrent)
aufgenommen werden und der Saldo gezogen wird.
(2) Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als
10% übersteigt, werden wir auf Verlangen des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte
freigeben. Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der
Schätzwert der uns zustehenden Sicherheiten 150 % des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder
übersteigt. Uns steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
(3) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder
Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen
Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem
Vertragspartner Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst
übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware entfällt, wenn der Kunde seine Zahlung einstellt, oder uns gegenüber in Zahlungsverzug
gerät.
(4) Veräußert der Kunde Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der
Weiterveräußerung gegen seine Vertragspartner mit allen Nebenrechten einschließlich etwaiger
Saldoforderungen sicherungshalber an uns ab, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Wird
die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiter veräußert, ohne dass für die
Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Kunde denjenigen Teil der
Gesamtpreisforderung an uns ab, der dem von uns in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware
entspricht. Der an uns abgetretene Teil der Forderung ist vorrangig zu befriedigen. Der Kunde darf keine
Vereinbarung mit seinen Kunden treffen, die unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschließen oder
beeinträchtigen oder die Vorausabtretung der Forderung zunichtemachen.
(5) Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung abgetretener Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt.
Der Kunde wird die geleisteten Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an uns
weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung,
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine
Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, sind wir berechtigt, die
Einzugsermächtigung des Kunden zu widerrufen. Außerdem können wir nach vorheriger Androhung unter
Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen
verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber dessen
Vertragspartnern verlangen. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, uns die zur Einziehung
abgetretener Forderungen erforderlichen Auskünfte und Unterlagen vollständig zu übergeben.
(6) Nimmt der Kunde Forderungen aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltswaren in den mit seinen
Abnehmern bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er einen sich zu seinen Gunsten ergebenden
Schlusssaldo bereits jetzt in Höhe des Betrages an uns ab, der dem Gesamtbetrag der in das
Kontokorrentverhältnis eingestellten Forderung aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware
entspricht.
(7) Hat der Kunde Forderungen aus der Weiterveräußerung der von uns gelieferten oder zu liefernden Produkte
bereits an Dritte abgetreten, insbesondere aufgrund echten oder unechten Factorings, oder sonstige
Vereinbarungen getroffen, aufgrund derer unsere derzeitigen oder künftigen Sicherungsrechte gem. der
vorstehenden Regelungen beeinträchtigt werden können, hat er uns dies unverzüglich anzuzeigen. Im Falle
eines unechten Factorings sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe bereits
gelieferter Produkte zu verlangen. Gleiches gilt im Falle eines echten Factorings, wenn der Kunde nach dem
Vertrag mit dem Factor nicht frei über den Kaufpreis der Forderung verfügen kann.
(8) Verarbeitung/Verbindung/Vermischung
a) Dem Kunden ist es gestattet, die Vorbehaltsware zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu
vermischen oder zu verbinden. Die Verarbeitung erfolgt für uns. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware.
Wenn der Wert der Vorbehaltsware jedoch geringer ist als der Wert der uns nicht gehörenden Waren
und/oder der Verarbeitung, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Ware im Verhältnis des
Wertes (Brutto-Rechnungswert) des verarbeiteten Liefergegenstandes zum Wert der übrigen
verarbeiteten Ware und/oder der Verarbeitung zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Soweit wir nach dem
vorstehend Gesagten kein Eigentum an der Neuware erwerben, sind sich die Parteien darüber einig,
dass der Kunde uns das Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert)
des uns gehörenden Liefergegenstandes zu dem der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der
Verarbeitung einräumt. Der vorstehende Satz gilt entsprechend im Fall der untrennbaren Vermischung
oder der Verbindung des Liefergegenstandes mit uns nicht gehörender Ware. Der Kunde verwahrt die
dabei entstehende neue Sache für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
b) Die Regelung über die Forderungsabtretung nach Abs. 3 gilt auch für die neue Sache. Die Abtretung gilt
jedoch nur bis zur Höhe des Betrages, der dem von uns in Rechnung gestellten Wert der verarbeiteten
verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware entspricht.
c) Verbindet der Kunde die Vorbehaltsware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er, ohne
dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die
Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes der
verbundenen Vorbehaltsware zu den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an
uns ab.
(9) Bei Pfändungen, Beschlagnahmen, Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzerfahrens oder
sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der
Kunde haftet für alle Kosten, die für die Aufhebung solcher Zugriffe anfallen, insbesondere durch Erhebung
einer Drittwiderspruchsklage, soweit die Erstattung der Kosten nicht von dem betreffenden Dritten zu
erlangen ist. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Kunde uns unverzüglich die zur
Geltendmachung seiner Rechte gegen den Vertragspartner erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die
erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
(10) Bei verschuldeten vertragswidrigen Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind
wir nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung neben der
Rücknahme auch zum Rücktritt berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer
Fristsetzung bleiben unberührt. Der Kunde ist zur Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet und trägt die
für die Rücknahme erforderlichen Transportkosten. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es
sei denn, wir haben dies ausdrücklich erklärt. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag sind wir berechtigt, die
Vorbehaltsware zu verwerten. Der Verwertungserlös wird, abzüglich angemessener Kosten der Verwertung,
mit denjenigen Forderungen verrechnet, die der Kunde uns aus der Geschäftsbeziehung schuldet.
§ 10 ABNAHME (UND ABHOLUNG)
(1) Haben wir die vertraglich vereinbarte(n) Werkleistung(en) vollständig erbracht, stellen wir diese dem Kunden
zu dem vereinbarten Termin zur Überprüfung und Abnahme zur Verfügung. Der Kunde ist zur Abnahme
verpflichtet, sofern die Leistung den vertraglichen Vereinbarungen entspricht.
(2) Die Abnahme durch den Kunden erfolgt in unserem Betrieb, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(3) Festgestellte, nicht wesentliche Abweichungen von den vertraglich festgelegten Anforderungen
berechtigten den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Diese nicht wesentlichen Abweichungen
werden in der schriftlichen Abnahmeerklärung als Mängel festgehalten und sind von uns anschließend
unverzüglich zu beseitigen. Als nicht wesentliche Abweichungen gelten insbesondere Fehler, die keinen oder
nur einen unerheblichen Einfluss auf die Funktionalität oder Verfügbarkeit der Leistung haben.
(4) Wir sind jederzeit berechtigt, dem Kunden Teile der Leistung zur vorgezogenen Teilabnahme vorzulegen,
die der Kunde zu erteilen hat, wenn der Teil in dieser Form einer Beurteilung zugänglich ist. Einmal
abgenommene Teile können vom Kunden später nicht mehr abgelehnt oder ihre Änderung verlangt werden,
soweit nicht Umstände vorliegen, die der Kunde zum Zeitpunkt der Teilabnahme noch nicht erkennen
konnte.
(5) Wenn der Kunde nach Fertigstellung des Werkes nicht unverzüglich die Abnahme erklärt, können wir ihm
schriftlich eine Frist von zwei Wochen zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Die Abnahme gilt als erfolgt,
wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Gründe für die Verweigerung der Abnahme nicht schriftlich
spezifiziert. Wir weisen den Kunden im Rahmen der Fertigstellungsanzeige auf den Eintritt der
Abnahmefiktion nach Ablauf der Frist hin.
(6) Das Werk gilt im Übrigen als abgenommen, wenn die Übergabe beim Kunden erfolgt ist und der Kunde das
Werk rügelos in Gebrauch genommen hat (sog. Abnahmefiktion), der Kunde insbesondere das Werk ggf.
weiterverkauft.
(7) Hat der Kunde nach Abnahme der Leistungen Änderungswünsche, so hat er uns die gewünschten
Änderungen schriftlich mitzuteilen. Derartige Änderungen erfolgen grundsätzlich auf Kosten des Kunden.
(8) Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 1 Woche ab Zugang der
Fertigstellungsanzeige abzuholen. Bei Arbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt
sich die Frist auf 2 Arbeitstage. Bei Abnahmeverzug können wir die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr
berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach unserem Ermessen auch anderweitig aufbewahrt werden.
Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Kunden.
(9) Nach der Gesamt-Abnahme der fertig gestellten Leistung ist die Gesamtvergütung, abzüglich bereits
geleisteter Abschlagszahlungen, dem Kunden in Form einer Schlussrechnung in Rechnung zu stellen.
§ 11 MÄNGELRECHTE
(1) Bei einem Sachmangel der Kaufsache gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften, soweit
nachstehend nichts Abweichendes vereinbart wird.
(2) Nur gegenüber Unternehmen gilt folgendes: Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übersendung
sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel (i) im Falle
von offensichtlichen Mängeln nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung oder (ii) im Falle von
versteckten Mängeln unverzüglich nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird. Versteckte Mängel sind
spätestens innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsverjährungsfrist uns gegenüber zu rügen. Eine nicht
fristgerechte Rüge schließt jeglichen Anspruch des Kunden aus Pflichtverletzung wegen Sachmangels aus.
Dies gilt nicht im Falle eines vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen Handelns unsererseits, im Falle
der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit oder der Übernahme einer Garantie der Mängelfreiheit,
oder eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB oder sonstigen gesetzlich zwingenden
Haftungstatbestandes.
(3) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit,
bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der
Brauchbarkeit oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang insbesondere infolge
a) natürlicher Abnutzung entstehen,
b) ungeeigneter Lagerbedingungen entstehen,
Unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit sind insbesondere farblich geringfügige
Abweichungen bei farbigen Reproduktionen/Nachdrucken.
Vorstehendes gilt nicht im Falle eines vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen Handelns
unsererseits, im Falle der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit oder der Übernahme einer Garantie
der Mängelfreiheit, oder eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB oder sonstigen gesetzlich zwingenden
Haftungstatbestandes.
(4) Gegenüber Unternehmen gilt folgendes: Wir können bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge
zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen, wobei dies nur durch
Anzeige in Textform (auch per Telefax oder E-Mail) gegenüber dem Kunden innerhalb von drei Arbeitstagen
nach Zugang der Benachrichtigung über den Mangel erfolgen kann.
(5) Ist der Kunde Verbraucher, kann dieser in erster Linie Nacherfüllung, d.h. nach seiner Wahl Nachlieferung
oder Mängelbeseitigung, verlangen. Wir können die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern,
wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Ist jedoch der Kunde Unternehmer, können wir
zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen, wobei dies nur durch
Anzeige in Textform (auch per Telefax oder E-Mail) gegenüber dem Kunden innerhalb von drei Arbeitstagen
nach Zugang der Benachrichtigung über den Mangel erfolgen kann.
(6) Wir übernehmen keine Gewährleistung nach §§ 478, 479 BGB (Rückgriff in der Lieferkette
Lieferantenregress), wenn der Kunde die von uns vertragsgegenständlich gelieferten Produkte bearbeitet
oder verarbeitet oder sonst verändert hat, soweit dies nicht dem vertraglich verbarten Bestimmungszweck
der Produkte entspricht.
(7) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-,
Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), tragen wir, wenn tatsächlich ein
Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten
Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt
verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar. Im Übrigen sind
Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen
sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung
des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entsprach seinem bestimmungsgemäßen
Gebrauch.
(8) War die Reklamation unberechtigt und der Artikel mangelfrei, sind wir berechtigt, dem Kunden Versand-
und Prüfkosten in Höhe von 40,00 EUR in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines
niedrigeren Aufwands, uns der Nachweis eines höheren Aufwands vorbehalten.
(9) Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gelten außerdem die besonderen Bestimmungen des § 12
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 12 HAFTUNG
12.1 Allgemeines
(1) Für eine Haftung unsererseits auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen
Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.
(2) Wir haften für Schäden unbeschränkt, soweit
a) diese auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind,
b) wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben,
c) diese nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind,
d) diese an Leben, Körper oder Gesundheit erfolgen oder
e) diese auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen
(3) Die Haftung für einfache und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist
zudem auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung der Kunde
bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen rechnen musste und
soweit nicht zugleich ein anderer der in Abs. 2 lit. b) bis c) aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
(4) Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher
Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsabschluss, ausgeschlossen.
(5) Die verschuldensunabhängige Haftung unsererseits nach § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB für bereits zum Zeitpunkt
des Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. Wir haften nicht für mangelnden
wirtschaftlichen Erfolg des Kunden.
(6) Vorstehende Haftungsausschlüsse und begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter,
Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren wir uns zur Vertragserfüllung bedienen.
(7) Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz
neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund,
insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter
Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(8) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht
verbunden.
12.2 Haftung wegen Verzug
Sofern dem Kunden aufgrund eines von uns zu vertretenden Verzugs ein Schaden erwächst, so ist er unter
Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung (einschl. des Ersatzes vergeblicher
Aufwendungen) zu fordern. Diese beträgt für jede angefangene Woche des Verzugs 0,5 % der Nettovergütung
für die im Verzug befindliche Warenlieferung und/oder Leistung im Ganzen, höchstens jedoch 5 % der
Nettovergütung für die Gesamtlieferung und/oder Gesamtleistung, die infolge des Verzugs nicht rechtzeitig
oder nicht vertragsgemäß von uns geliefert und/oder geleistet wird. Ein weitergehender Ersatz des
Verzögerungsschadens ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle eines vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder
arglistigen Handelns unsererseits, bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, im
Falle eines vereinbarten fixen Liefertermins im Rechtssinne und der Übernahme einer Leistungsgarantie oder
eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB und bei einer gesetzlich zwingenden Haftung.
12.3 Haftung wegen Unmöglichkeit
Wir haften bei Unmöglichkeit der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von uns oder
eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung bei Unmöglichkeit der
Leistung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt,
wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Außerhalb der Fälle des S. 1
und des S. 2 wird unsere Haftung wegen Unmöglichkeit auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher
Aufwendungen auf insgesamt 10 % des Wertes der unmöglich gewordenen Leistung begrenzt. Weitergehende
Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind - auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten
Frist zur Leistung - ausgeschlossen. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine
Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 13 VERKÜRZUNG DER VERJÄHRUNGSFRISTEN
(1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Leistungen, gleich aus welchem
Rechtsgrund, beträgt ein Jahr. Dies gilt jedoch nicht in Fällen des §§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei
unbeweglichen Sachen), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) oder § 634a Abs. 1 Nr. 2
BGB (Bauwerke oder Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen
hierfür besteht). Die im vorstehenden S. 2 ausgenommen Fälle unterliegen einer Verjährungsfrist von drei
Jahren.
(2) Die Verjährungsfrist nach Abs. 1 gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche uns gegenüber, die mit
dem Mangel in Zusammenhang stehen - unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs.
(3) Die Verjährungsfrist nach Abs. 1 und Abs. 2 gelten jedoch mit folgender Maßgabe:
a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen
eines Mangels oder soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes
übernommen hat.
b) Die Verjährungsfristen gelten nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen
Pflichtverletzung oder auf einer - nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache bzw. der Erbringung
einer mangelhaften Werkleistung bestehenden schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
beruhen sowie in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Verjährungsfristen für
Schadensersatzansprüche gelten auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(4) Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Werkleistungsansprüchen mit der Abnahme.
(5) Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den
Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und Neubeginn von Fristen unberührt.
(6) Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Schadensersatzansprüche, die mit einem Mangel
nicht in Zusammenhang stehen; für die Verjährungsfrist gilt Absatz 1 S. 1.
(7) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht
verbunden.
§ 14 KÜNDIGUNG BEI WERK-/DIENSTVERTRÄGEN
(1) Soweit der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag eine Werkleistung zum Inhalt hat, kann dieser durch
den Kunden vor Fertigstellung nur unter folgenden Bedingungen gekündigt werden:
a) Die Kündigung ist bis maximal 2 Wochen vor dem Zeitpunkt, zu welchem das Werk fertiggestellt sein
muss möglich.
b) Der Kunde ist zum Zeitpunkt der Kündigung nicht in Verzug mit seiner Mitwirkungsleistung gem. § 6
(2) Im Übrigen ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
(3) Das beiderseitige Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher wichtiger Grund
kann insbesondere bestehen, wenn
a) der Kunde gegen die Pflichten aus dem Vertrag, insbesondere gegen Mitwirkungspflichten, verstößt,
b) der Kunde fällige Zahlungen nicht leistet,
c) wenn über das Vermögen des Unternehmens des Kunden oder über das Vermögen des Kunden das
Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde
d) Gründe vorliegen, die die Leistung tatsächlich unmöglich machen (insbes. aufgrund höherer Gewalt).
Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und
aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.
(4) Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
§ 15 FOLGEN DER VORZEITIGEN KÜNDIGUNG
(1) Werden Aufträge seitens des Kunden gekündigt, ohne dass wir dies zu vertreten haben, so sind wir
berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, wobei wir das anrechnen, was der Kunde infolge der
Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder wir durch anderweitige Verwendung unserer
Arbeitskraft hätten erwerben können oder erworben haben. Es wird daher vermutet, dass uns mindestens
folgende Pauschalen auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung zustehen:
a) Bei Kündigung bis 2 Wochen vor Fertigstellungstermin 50 % auf den noch nicht erbrachten Teil der
Leistung.
b) Bei Kündigung bis 7 Tage vor Fertigstellungstermin 75% auf den noch nicht erbrachten Teil der
Leistung.
c) Bei Kündigung ab 24 Stunden vor Fertigstellungstermin 100 % auf den noch nicht erbrachten Teil
der Leistung.
(2) Abs. 2 gilt jedoch dann nicht, soweit dem Kunden von uns im Einzelfall ein kostenloses Kündigungsrecht
eingeräumt wurde und uns die Erklärung des Kunden über die Ausübung dieses kostenlosen
Kündigungsrechts fristgerecht zugeht.
(3) Es bleibt dem Kunden ausdrücklich vorbehalten, uns nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen
wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige
Verwendung der Leistungen/Materialien stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der
Kunde nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
(4) Sofern wir nachweisen, dass die auf den nicht erbrachten Teil entfallenden Kosten, die aufgrund und im
Hinblick auf die Umsetzung des Auftrags bereits erbracht wurden, höher sind als die in Abs. 1 geltend
gemachten Pauschalen bzw. die ersparten Aufwendungen niedriger sind als die angerechneten Ersparnisse,
sind wir berechtigt, die tatsächlich entstandenen Kosten zu verlangen.
§ 16 STREITSCHLICHTUNG/INFORMATION NACH ODR-VERORDNUNG, § 36 VSBG
(GILT NUR FÜR VERBRAUCHER)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Mit dieser Möglichkeit einer Online-Streitbeilegung (OS) soll
eine einfache, effiziente, schnelle und kostengünstige außergerichtliche Lösung für Streitigkeiten angeboten
werden (ODR-Verfahren). Die Details kann der Kunde dem vorstehenden Link entnehmen. Wir sind grundsätzlich
weder verpflichtet noch bereit, am Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in
unserem Impressum.
§ 17 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden
gilt vorbehaltlich anderweitiger individueller Vereinbarungen das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt ebenfalls vorbehaltlich
anderweitiger individueller Vereinbarungen das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit sich aus dem
Recht des Heimatlandes des Verbrauchers keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften ergeben,
welche vorrangig gelten. Ist im Einzelfall zwingend ausländisches Recht anzuwenden, sind die vorliegenden
AGB so auszulegen, dass der mit ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck weitest möglich gewahrt wird.
(2) Nur für Unternehmen gilt folgendes: Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen mit Ausnahme des
Falles der Übernahme einer Bringschuld oder anderweitiger Vereinbarung Kaufbeuren.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist
Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung Kaufbeuren.
(4) Die Zuständigkeitsregelungen der vorstehenden Abs. 2 und 3 gelten klarstellungshalber auch für solche
Sachverhalte zwischen uns und dem Kunden, die zu außervertraglichen Ansprüche im Sinne der VO (EG) Nr.
864/2007 führen können. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände
bleiben von dieser Regelung unberührt.
Hinweis zum Widerrufsrecht für Dienstleistungen:
Hinsichtlich unserer Widerrufsbelehrung verweisen wir auf § 7 Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen unser
AGB.
Besonderer Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts:
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn die
Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen
wurde, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig
seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch
den Unternehmer verliert.
In Kenntnis dieses Hinweises stimme ich ausdrücklich zu, dass die Ausführung der Dienstleistung(en) von den
Wertachtal-Werkstätten vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt.