Verband Deutscher Antiquare e.V.
Die Mitglieder des Verbandes verpflichten sich zu seriösem und professionellem Handel nach den internationalen
Richtlinien des ILAB Code of Usages and Customs
. Sie garantieren die Echtheit und Vollständigkeit ihrer
Waren, eine angemessene Preisfindung und die exakte Beschreibung aller Objekte – so sind sie für ihre Kunden und
Kollegen weltweit sachkundige und vertrauenswürdige Partner.
ILAB Code of Usages and Customs – Die Richtlinien des seriösen Antiquariatshandels
Beschreibungen
Alle Handelsobjekte sind nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben. Die Beschreibungen umfassen alle nötigen bibliographischen Einzelheiten sowie etwaige vorhandene Mängel. Die Beschreibungen entsprechen in Form und Terminologie den Gebräuchen des internationalen Antiquariatsbuchhandels. Sollten gelieferte Objekte nicht der Beschreibung entsprechen, muss der Kauf auf Wunsch rückgängig gemacht werden.
Preise
Die Ansetzung der Verkaufspreise erfolgt nach akkurater Recherche und professioneller Kalkulation. Bei allen öffentlich zum Verkauf oder auf Messen zum Kauf angebotenen Artikeln ist der Preis deutlich erkennbar. Reservierte Gegenstände werden entsprechend gekennzeichnet.
Echtheit
Für die Echtheit der Objekte wird nach bestem Wissen und Gewissen garantiert. Im Falle eines Irrtums muss der Kauf auf Wunsch rückgängig gemacht werden, insofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden. Sollten begründete Zweifel an der Echtheit eines Objekts bestehen, darf es bis zu deren Klärung nicht weiter angeboten werden.
Gestohlene Gegenstände
Kein Antiquar wird fahrlässig oder wissentlich mit gestohlenen Gegenständen handeln. Sollten sich dennoch Zweifel an den Eigentumsverhältnissen einiger Objekte ergeben, ergreift der Antiquar alle denkbaren Mittel zur Klärung des Sachverhalts und zu einer gerechten und fairen Lösung der offenen Fragen.
Transportschäden
Alle Handelsgegenstände werden für den Versand so verpackt, dass unter normalen Umständen kein Transportschaden entstehen kann. Gegenüber dem Käufer sind die Antiquare für Transportschäden verantwortlich.
(Auszug aus der aktualisierten, deutschen Kurzfassung des ILAB Code of Usages and Customs.)